Notfallseelsorge / Krisenintervention
Potsdam

 

Voraussetzungen für die Mitarbeit im NFS/KIT Potsdam

Jesus Christus hat die Botschaft der Nächstenliebe durch sein Leben und Sterben in unsere Welt gebracht. Er hat uns den Auftrag erteilt, für den Nächsten dazusein.
Die Mitglieder des Notfallseelsorge- und Kriseninterventionsteams der Landeshauptstadt Potsdam versehen ihren Dienst im Wissen um diesen Auftrag. Sie sind bereit, jedermann zu helfen, ohne Ansehen der Person, der Herkunft, des Glaubens oder bestimmter Lebensweisen.
Wir wissen, dass Verletzungen der Seele mindestens so schwer wiegen können, wie sichtbare äußere Verletzungen und das diese einer besonders intensiven Betreuung bedürfen.
Um diesen Auftrag, den wir übernehmen wollen, auch ausführen zu können, ist es notwendig, für die Aufnahme ebenso, wie für das Ausscheiden Regeln festzulegen.

An die ehrenamtliche Arbeit im NFS/KIT Potsdam sind neben der Grundausbildung zum/zur Notfallseelsorger/in und der Bereitschaft zum Absolvieren von zwei weiteren Modulen der Ausbildung folgende Grundsätze geknüpft:

  • Teammitglieder müssen eine gute physische und psychische Belastbarkeit haben.
  • Neue Mitglieder müssen einen persönlichen oder beruflichen Hintergrund aufweisen, der eine psychosoziale Kompetenz erwarten lässt (z.B. Theologen, Rettungskräfte, Sozialarbeiter, medizinisches Personal, Mitarbeiter der Altenpflege und anderer Einrichtungen).
  • eine Aufnahme von Personen, die dienstlich mit Strafverfolgung befasst sind, wird ausgeschlossen (z.B. Polizisten, Staatsanwälte u.a.).
  • Personen, die ehemalige Ministerium für Staatssicherheit, dessen Nachfolgeorganisation oder andere Geheimdienste gearbeitet haben, werden vom Team ohne Anhörung oder Prüfung abgelehnt. Neue Mitglieder im Team müssen mündlich erklären, dass sie zu keiner Zeit für einer der vorgenannten Organisationen gearbeitet
    haben.
  • Alle Teammitglieder müssen für Rituale offen sein, die von den Weltreligionen oder anderen Glaubensgemeinschaften zur Trauer für Verstorbene gehören oder die als Gebete bei Rettung oder Genesung vorgeschrieben sind.
  • Die Bereitschaft zur Weiterbildung wird bei allen Teammitgliedern vorausgesetzt.
  • Der Besitz eines Handys ist Voraussetzung für die Mitarbeit im Team.
  • Ein KFZ, das während einer Rufbereitschaft uneingeschränkt dem Teammitglied zur Verfügung steht, ist Voraussetzung für die Mitarbeit im Team.
  • Neue Teammitglieder haben eine Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit kann die Mitgliedschaft im Team von beiden Seiten beendet werden. Eine Beendigung der Zusammenarbeit durch das Team setzt eine Beratung des Teams voraus. In dieser Beratung ist der Beschluss zur Beendigung der Zusammenarbeit mit einfacher Mehrheit zu fassen.
  • Die Probezeit endet nach drei supervidierten Einsätzen, spätestens jedoch nach einem Jahr. Das Ende der Probezeit wird in den letzten Dienstversammlung vor Ende des Probejahres oder nach drei supervidierten Einsätzen festgestellt und protokollarisch vermerkt. 
  • Der Dienst im Team endet automatisch am letzten Tag des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde. Eine Verlängerung der Mitarbeit ist um jeweils 1 Jahr möglich, wenn das Team darüber einen Beschluss mit einfacher Mehrheit fasst.

Haben Sie ein Interesse an der ehrenamtlichen Mitarbeit in unserem Team, dann melden Sie sich über unserer Kontaktseite!

Die Kosten für Lehrgänge werden nach Absprache vom Team bzw. von unseren Sponsoren getragen.

 

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