Was ist Notfallseelsorge?


Von einer Sekunde auf die nächste war in meinem Leben alles anders ...

Notfallseelsorge versteht sich als "Erste Hilfe für die Seele". Die Alarmierung der Notfallseelsorge sind keine religiösen Bindungen Voraussetzung. Sie gilt allen Menschen, die extremen seelischen Belastungen ausgesetzt sind, sei es

  • als unmittelbar Betroffene oder
  • als Angehörige von Betroffenen

Sachgerechte Betreuung während des Einsatzes und fachgerechte Hilfe zur Verarbeitung nach dem Einsatz sind die Aufgaben der Notfallseelsorge.

Angebote der Notfallseelsorge:

  • Betreuung von Verletzten während lang andauernden Rettungen /in Wartezeiten.
  • Begleitung von Angehörigen oder anderen unverletzten Betroffenen.
  • Gesprächsangebot in Krisensituationen.
  • Unterstützung bei dem Überbringen von Todesnachrichten.
  • Beistand für Sterbende und Angebot von religiösen Riten (wenn gewünscht).

Einsatzindikatoren:

Angefordert werden kann die Notfallseelsorge immer dann, wenn qualifizierte seelsorgerische Betreuung gewünscht wird.

Das kann u.a. sein:

  • bei schweren Verkehrsunfällen
  • zur Betreuung von Unfallverursachern (Schuldproblematik)
  • Überbringen von Todesnachrichten
  • <
  • nach erfolglos abgebrochener Reanimation (besonders bei Kindern und Jugendlichen)
  • bei Wohnungsbränden mit Betroffenen
  • bei Suizidandrohungen
  • bei Großschadenslagen, Katastrophen

Organisation

Im Projekt Notfallseelsorge/Krisenintervention arbeiten mit:

  • Pfarrerinnen und Pfarrer
  • Psychologinnen und Psychologen
  • Rettungsdienstleistende
  • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

Sie sind rund um die Uhr über BOS-Empfänger erreichbar.

Anforderer:

  • Einsatzleiter Polizei
  • Führungsdienst der Feuerwehr EL vor Ort
  • Teamführer Rettungsdienst
  • Lagedienst Polizei, Feuerwehr
  • Katastrophenschutzbehörde
  • Leitstelle (112 und 110)
  • Das „Projekt Notfallseelsorge/Krisenintervention“ möchte qualifiziert arbeiten. Deshalb: sind die Teams rund um die Uhr einsatzbereit,
  • sind alle Mitglieder zu ständiger Weiterbildung in seelsorgerischer/psychologischer und ein-satztaktischer Hinsicht verpflichtet
  • sind alle Mitglieder durch ihr seelsorgerliches oder medizinische Dienstrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet,
  • untersteht der/die eingesetzte Notfallseelsorger/in am Einsatzort dem Einsatzleiter,
  • befinden sich alle Mitglieder nach Anforderung im Rechtsstatus eines Helfers und sind versicher
  • sind die Mitglieder je nach Einsatzspektrum nach der UVV ausgerüstet

Keinesfalls können und wollen die Teammitglieder aber psychiatrisch fachärztliche Hilfe ersetzen. Statt dessen verstehen sie sich als Helfer in der ersten Not, die auf Wunsch an fachlich kompetente weiterführende Stellen vermitteln.